4. Juni 2020
Konjunkturpaket 2020 – Änderungen für Onlineshops
„Mit Wumms aus der Krise kommen.“ Das erhofft sich Vize-Kanzler Olaf Scholz mit dem gestern beschlossenen Konjunkturpaket. Die Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des Lockdowns eindämmen. Mit der Anregung des Kaufverhaltens bringt das Paket aber auch eine Aufgabe für die Betreiber von Onlineshops mit.
Hilfreiche Tipps für alle Onlineshopbetreiber
Details des Konjunkturpakets 2020
Die Große Koalition diskutierte seit Dienstag diverse Instrumente zur Anregung der Konjunktur. In der finalen Version sind ein Familienbonus von 300 Euro pro Kind und Hilfen für kleine und mittelgroße Unternehmen festgehalten. Auch eine Deckelung der EEG-Umlage, die kleinere Haushalte überproportional trifft, wurde beschlossen.
Die CDU- und SPD-Vertreter sorgten außerdem für eine Überraschung. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Da diese Steuer von jedem Verbraucher gezahlt wird, verspricht sich die Politik einen breiten Anstieg des Konsums und damit Erholung für die gedrosselte Wirtschaft. Mit einem Kostenvolumen von 20 Milliarden Euro ist dies die größte Einzelmaßnahme des Pakets.
Wir möchten über die direkten Auswirkungen dieser Maßnahme auf Onlineshops aufklären.
Änderungen für Onlineshops durch Konjunkturpaket
Der Mehrwertsteuersatz ist in Onlineshops eine zentrale Größe. Die Mehrwertsteuer ist nämlich grundsätzlich auszupreisen. Betreiber von Onlineshops müssen dahingehend Transparenz für ihre Kunden gewährleisten. Korrektes Pricing und korrekte Rechnungen sind ein Muss. Für das Weitergeben der geringeren Steuerlast muss eine Anpassung im Shopsystem erfolgen. Der Endkundenpreis ergibt sich schließlich als Summe von Nettowarenwert und Mehrwertsteuersatz. Intransparenz kann hier das Risiko einer Verbrauchertäuschung bedeuten. Dies gilt sowohl für die in der Storefront angezeigten Preise, den Checkout und Rechnungen. Auch das korrekte Ausweisen von Steuern auf Nebenleistungen, wie zum Beispiel den Versand, ist rechtsverbindlich.
Jeder Betreiber hat nun das Problem, die Änderungen im gesamten Prozess implementieren zu müssen. Die korrekte Konfiguration des eigenen Onlineshops verschafft Abhilfe. Sie kann sich jedoch kompliziert gestalten. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns für eine Überprüfung ihres Shopsystems und eine Anpassung zur Umsetzung.
Rufen Sie uns noch heute an, um eine kostenlose Beratung zu erhalten: +49 40 1803 3293
Kai Hammler
ka*@wv*******.com
+49 40 1803 3293
Verwandte Beiträge
Wir schreiben über unsere Leidenschaft
13. Mai 2020
Onlineshop als Chance in der Corona Krise?
25. Mai 2020