AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zustande kommenden Verträge und Angebote in schriftlicher sowie in elektronischer Form mit dem Unternehmen: 

wvnderlab UG (haftungsbeschränkt)
Falkenried 74A
20251 Hamburg 

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt. 

2. Geltungsbereich

Wvnderlab erbringt alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Auftraggebern ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Die Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung durch Unterzeichnung eines Vertrages oder der Bestätigung des Auftrages durch Freizeichnung eines Angebots. Es bedarf keiner wiederholten Zustimmung der Geschäftsbedingungen für Folgegeschäfte oder fortlaufende Verträge und Dienstleistungen. 

3. Auftragserteilung

Alle generellen Angebote, Preislisten, Stundensätze und Prospekte oder andere Werbematerial sind frei bleibend und unverbindlich. 

Wvnderlab gibt nach Aufforderung des Kunden ein individuelles und an den Kunden adressiertes Vertragsangebot ab. Wvnderlab bindet sich 14 Tage an das abgegebene Angebot. 

Eine Änderung des Angebotes ist durch Änderung der Anforderung des Kunden durch hinzukommende Leistungen möglich. 

Für Folgegeschäfte und fortlaufende Tätigkeiten reicht eine Auftragserteilung per E-Mail oder Telefon durch den Kunden aus.

4. Vertragsabschluss

Erteilte Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber per Brief oder elektronisch per E-Mail zu den Bedingungen der AGB angenommen. 

Mündliche Auftragsbestätigungen sind durch den Auftraggeber per E-Mail zu bestätigen. 

5. Leistungserbringung

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung setzt wvnderlab die beauftragten Leistungen innerhalb der vereinbarten Zeit um. 

Der Kunde erhält hierbei in den einzelnen Projektphasen einen Entwurf von wvnderlab. Zu jedem Entwurf hat der Auftraggeber die Möglichkeit Feedback zu geben und Nachbesserung einzufordern. Die Nachbesserung erfolgt in einer inklusiven Korrekturschleife. Für den Fall weiterer Korrekturschleifen werden die zusätzlichen Leistungen nach geltenden Stundensätzen aus dem erteilten Auftrag abgerechnet. 

6. Lieferzeit

Feste Liefertermine und Absprachen zu Terminen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. 

Es können für den Auftraggeber sowie für den Auftragnehmer feste Liefertermine festgelegt werden. Diese Liefertermine sind einzuhalten. Falls die Liefertermine nicht einzuhalten sind ist die Gegenseite mindestens 7 Tage vor Ende der Frist zu informieren. 

Verzögerungen von einzelnen Terminen oder Änderungen des Auftragsumfangs verändern die finale Lieferzeit des gesamten Projektes/Auftrags. 

7. Abnahme 

Wvnderlab teilt dem Auftraggeber den Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der vertraglichen Leistung mit.

Der Kunde ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen unverzüglich abzunehmen, wenn kein Mangel vorliegt. Der Kunde ist nicht berechtigt die Abnahme aus künstlerisch oder gestalterischen Gründen abzulehnen. 

Der erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden als vertragsgemäß abgenommen und werden im Anschluss in Rechnung gestellt, wenn der Kunde die erbrachten Leistungen nicht innerhalb von 10 Werktagen als abgenommen erklärt. 

8. Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Vergütung ist gemäß des bestätigten Angebots, unterzeichneten Vertrags oder gültigen Preis- Leistungsverzeichnissen anhand der Stundensätze innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug zu zahlen. 

Bei Zahlungsverzug behält sich wvnderlab vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäische Zentralbank zu berechnen. 

9. Pflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Notwendigen Informationen zur Durchführung der Leistungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet für alle nicht beauftragten Leistungen und für das Projekt relevanten Tätigkeiten Sorge zu tragen und diese rechtzeitig an wvnderlab zu liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet hierbei zeitliche Termine einzuhalten. 

Für die Prüfung von entstanden Ergebnissen aus Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet eine angemessene Frist zur Prüfung der Leistungen einzuhalten. Dies variiert je nach Projektumfang. 

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich wvnderlab das Eigentum an den erbrachten Leistungen vor. 

Kommt der Kunden in Zahlungsverzug ist wvnderlab berechtigt die Herausgabe der Leistung zu verweigern oder bereits erbrachte Leistungen heraus zu verlangen. 

11. Kündigung 

Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wobei der Kündigungsgrund schriftlich mitzuteilen ist. Der Dienstleister händigt in diesem Fall das zur Weiterarbeit überlassene Material und alle Hilfsmittel sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse bzw. auch Teilergebnisse umgehend vollständig aus.

Der Auftraggeber ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bei vom Dienstleister verschuldeten Gründen. Dies tritt ein, wenn die Leistung des Dienstleisters im Rahmen des Vertrages unzureichend ist und die festgestellten Mängel nicht in einer vorgegebenen und angemessenen Frist behoben werden.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne Vorlage eines durch den Dienstleister verschuldeten Grundes fällt zusätzlich zur Vergütung für die bisher mangelfreie Leistung eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Auftragsvolumens an.

12. Urheberrechte 

Alle erbrachten Leistungen liegen im Urheberrecht von wvnderlab. Alle erbrachten Leistungen und Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Zahlung der Vergütung erhölt der Auftraggeber, falls nicht anders vereinbart, uneingeschränkte Nutzungsrechte an den entstandenen Entwürfen und Werken. 

13. Vermittlung von externen Dienstleistungen 

Für alle Leistungen, die eine Vermittlung von Dienstleistungen externer Dienstleister bedarf, gelten die AGB des Drittdienstleisters. Der Auftraggeber hat die AGB der Drittdienstleister an zu erkennen und verpflichtet sich rechtlich benötigte Vereinbarungen mit den Dienstleistern zu schließen. 

14. Gewährleistung und Mängel 

Wvnderlab verpflichtet sich die angebotenen Leistungen mit größter Sorgfalt auszuführen und insbesondere überlassende Informationen und Daten sorgfältig zu behandeln. 

Wvnderlab verpflichtet sich bei nachweislich mangelhafter Leistung zur Nachbesserung nach eigener Wahl in Form der Nachbesserung. 

Wvnderlab weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Aufträge eingesetzte Software oder Drittdienstleister Sicherheitsrisiken beinhalten. Wvnderlab haftet nicht für externe Sicherheitsrisiken. 

15. Haftung 

Wvnderlab haftet für eine sorgfältige und mangelfreie Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wvnderlab haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen frei von Rechtsmängeln sind und keine Rechte Dritter verletzen. Wvnderlab haftet nicht für zur Verfügung gestellte Informationen und Inhalte. 

16. Eigenwerbung 

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wvnderlab alle entstandenen Leistungen als Referenz in der Öffentlichkeit aufführen darf, sofern nichts weiteres schriftlich erklärt wurde. Es werden Referenzen zu Werbezwecken genutzt und Links zu Kundenprojekten gesetzt. 

17. Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand: 15.12.2019